Reifeprüfung allgemein

Reifeprüfung

Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung besteht aus 3 Säulen:

reifepruefung_ahs_3saeulen

Autonomer Schulschwerpunkt (Kepler) kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden:

  • VWA mit naturwissenschaftlichem Inhalt
  • schriftliche Prüfung in einem Schwerpunktfach
  • mündliche Prüfung in: BU,CH,DG,GW,INF,M,PH

Die Reifeprüfung ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass SchülerInnen trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten können.
Negativ beurteilte Klausuren können entweder im 1. Nebentermin wiederholt werden oder durch mündliche Prüfungen im Haupttermin kompensiert werden. Diese „Kompensationsprüfungen“ bestehen bei standardisierten Klausurfächern aus zentral vorgegebenen, standardisierten Aufgabenstellungen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung:

Positives Jahreszeugnis der 8. Klasse

    • 1 Nichtgenügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
      SchülerInnen mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse sind berechtigt, VOR den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen.
      Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist die Schülerin/der Schüler berechtigt, zu den schriftlichen Klausurarbeiten und in der Folge zu den mündlichen Prüfungen anzutreten.
      Ist die Note der Wiederholungsprüfung negativ, muss die Prüfung im Herbst (im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen), jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin, abgelegt werden (Trennung von Wiederholungsprüfungen und Reifeprüfung). VOR der Schriftlichen RP im Haupttermin: positive Wiederholungsprüfung, dann Reifeprüfung im Haupttermin (Mai, Juni)
      Bei negativer Wiederholungsprüfung, 2. Wiederholungsprüfung im Herbst;  dann Reifeprüfung im 1. Nebentermin (Herbst)
    • 2 Nichtgenügend im Jahreszeugnis der 8.Klasse:
      SchülerInnen, die in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend haben, sind erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin berechtigt. Wiederholungsprüfungen im Herbst, dann Reifeprüfung im 1. Nebentermin (Herbst) Achtung: eine Wiederholungsprüfung kann nicht wiederholt werden! Wenn die Wiederholungsprüfung negativ ist, muss die 8. Klasse wiederholt werden.

Bei Nicht-Einreichen oder negativer Beurteilung der VWA ist ein Antreten zur schriftlichen Reifeprüfung im Haupttermin möglich, die Arbeit muss allerdings zum nächsten Termin eingereicht werden.