Peermediationsausbildung am Europagymnasium Auhof
Im 2. Semester der 5. Klasse haben die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit sich zu der in der 6. Klasse stattfindenden Peermediationsausbildung anzumelden. Sie betreuen während ihrer Ausbildung auch die Kinder der 1. Klasse als sogenannte „Schutzengerl“.
Als Einstieg gibt es Ende der 5. Klasse eine „Flugschule für Schutzengerl“, welche die Schülerinnen und Schüler auf ihre Aufgabe mit ihren Schützlingen vorbereitet.
In weiterer Folge gibt es ab Herbst der 6. Klasse eine 40 stündige Ausbildung (über das Jahr verteilt), in der sie sich die Kompetenzen der Konfliktlösung aneignen.
Zuerst werden die Konfliktregelungsschritte gemeinsam erlernt und erprobt. In weiterer Folge übernehmen die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe eines Mediators oder Mediatorin bei kleineren Konflikten zwischen Schülerinnen und Schüler.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Kompetenz und das Vertrauen auszusprechen, dass sie Konflikte auch unter sich, also in der Peer Group, lösen können, und dazu eignet sich das Modell der Peer-Mediation hervorragend.
In erster Linie ist Peer-Mediation ein bewährtes Mittel zur Klärung von Konflikten. Schüler und Schülerinnen erleben sich nicht nur als Problemverursacher und Problemverursacherinnen, sondern auch als Teil der Lösung von Problemen. Die Bearbeitung von Konflikten untereinander wird den Peermediatorinnen und Peermediatoren übergeben.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Rahmen der Ausbildung zahlreiche Schlüsselqualifikationen, die sie später im Alltag und Berufsleben nutzen können. Es wird allgemein ein (Schul-)Klima von Toleranz und Verständnis füreinander gefördert.
Zum Verständnis erfolgt hier eine Übersicht über die Phasen des Mediationsprozesses, die mit Hilfe der ALPHA Struktur erklärt werden.
A- Auftragsklärung oder Vorphase: Vertrauen und ein positives Verhältnis zu den Konfliktpartnern wird aufgebaut. Die Konfliktpartner werden über die Funktion der Mediation, die Rolle der Mediatorin/des Mediators und den Ablauf informiert. Ein Mediator/eine Mediatorin bietet keine Lösungen an und ist allparteilich, das bedeutet, dass er/sie den Konfliktbeteiligten gleichermaßen zugetan ist. Über den Mediationsprozess herrscht Schweigepflicht. Die Umgangsregeln während des Mediationsprozesses werden festgelegt. Z.B. in der Schule: es dürfen keine Handgreiflichkeiten durchgeführt werden, die Konfliktpartner dürfen nicht unterbrochen werden.
L- Liste der Themen: Hier wird gemeinsam mit den Streitenden eine Einigung über die zu besprechenden Themen oder Konfliktpunkte erzielt.
P- Position und Interessen oder Konflikterhellung: In dieser Phase sollen die Gefühle, Interessen und Hintergründe des Problems oder des Streits geklärt werden. Es ist einerseits eine Selbstklärung sowie soll auch ein tieferes Verständnis für die Positionen des Konfliktpartners erzielt werden.
H- Heureka oder Problemlösung: Die Suche nach Lösungsmöglichkeiten und die Entscheidung für eine Lösung, die für die Konfliktpartner beiderseits akzeptierbar ist.
A- Abschlussvereinbarung: Konkrete Vereinbarungen werden präzise formuliert. Sie sollen genau aufzeigen, was die Betroffenen tun werden. Ziel ist ein Konsens mit Vorteilen für beide Konfliktpartner. Dies wird schriftlich festgehalten und von allen unterschrieben.
Durch das Vertrauen, das den Schülerinnen und Schülern ausgesprochen wird, wenn sie einen Konflikt auf diese Art und Weise bearbeiten, erleben sie sich als handlungsfähig und kompetent und die Tätigkeit steigert ihr Selbstbewusstsein. Sie erleben eine Selbstwirksamkeit, eine Eigenverantwortung und eine Steigerung ihrer Kompetenz.
Barbara Witzmann, MSc MBA, eingetragene Mediatorin, Europagymnasium Auhof