Klasse überspringen

DAS ÜBERSPRINGEN VON SCHULSTUFEN

Kindern und Jugendlichen, die im Laufe ihrer Schullaufbahn außergewöhnliche Leistungen erbringen, wird seit einigen Jahren gestattet Schulstufen zu überspringen (§ 26 SCHUG).

Auch in unserer Schule wurde das schon einige Male über Ansuchen der Eltern durchgeführt. Für die betroffenen jungen Menschen stellte es jedes Mal eine sehr positive Erfahrung dar. Es gab keinerlei Probleme bezüglich der Leistungen oder bei der Eingliederung in die neue Klasse.

Informationen zum Überspringen von Klassen ist über das Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung, Schillerstrasse 30, Techno 12/2.OG, 5020 Salzburg zu beziehen.