Bibliotheksordnung

Jeder Benutzer der Schulbibliothek erklärt seine Zustimmung mit nachfolgender Bibliotheksordnung,
die vom Schulgemeinschaftsausschuss 1989 beschlossen wurde.

Bibliotheksordnung
(Auszug)

Entlehnfristen
Die Entlehnfrist beträgt drei Unterrichtswo
chen. Eine Verlängerung ist unter Vorlage des Buches und der Leserkarte möglich.

Ausleihgebühren
Der Verleih ist kostenlos. Bei einer Überziehung der Entlehnfrist wird eine Überziehungsge
bühr von
10 €-Cent pro Tag bzw. 50 €-Cent pro Buch und Woche verrechnet.

Anzahl der entlehnten Bücher.
Gleichzeitig können maximal drei Bücher pro Leser entlehnt werden.

Öffnungszeiten
Die Öffnung der Bibliothe
k erfolgt laut Aushang.

Behandlung der Bücher
Jeder Benutzer ist zu einer schonenden Behandlung der Bücher verpflichtet. Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
Reparaturen dürfen nicht selber durchgeführt werden.

Verhalten in der Bibliothek
Essen, Trinken und lautes Sprechen sind i
n einer Bibliothek unüblich und daher nicht gestattet.
Taschen und Straßenschuhe sind im Eingangsbereich abzulegen.

Entzug der Benutzerberechtigung
Bei Missachtung der Bibliotheksordnung kann die Berechtigung zur Benutzung der Bibliothek en
tzogen werden.