Klausuren
Drei,vier oder fünf schriftliche Prüfungen:
Die schriftliche Reifeprüfung ist in Deutsch, Mathematik, den lebenden Fremdsprachen und in Latein standardisiert. Die Prüfungsaufgaben, die Durchführung und die Beurteilungskriterien werden über das Bifie (vom Bundesministerium für Bildung und Frauen beauftragt) zentral vorgegeben.
Prüfungsgebiete:
verpflichtend: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch)
optional: jedes Fach, in dem Schularbeiten geschrieben wurden, 2. lebende Fremdsprache oder Latein, Kepler: Biologie (BUS), Chemie (CHS), Darstellende Geometrie (DGS), Geographie (GWS), Physik (PHS) Informatik (INFS incl. INFb)
Kepler: Der Schwerpunkt “Naturwissenschaft” muss entweder in der ABA oder in der schriftlichen bzw. in der mündlichen Reifeprüfung vorkommen.
Möglichkeiten der Kompensation von negativen Klausurarbeiten:
Negative Klausurarbeiten sind (in einem der darauf folgenden Nebentermine im Herbst oder Frühjahr) schriftlich zu wiederholen. Das entspricht dem eigentlichen Kompetenzgedanken.
Dennoch sollen SchülerInnen die Gelegenheit erhalten, eine negative Klausurleistung noch im Haupttermin durch eine mündliche Kompensationsprüfung auszubessern.
Eine mündliche „Kompensation“ ist nach folgendem Prinzip möglich:
SchülerInnen müssen sich zur Kompensationsprüfung selber aktiv anmelden. Die Anmeldung muss 3 Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemacht werden.
Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt und sind standardisiert.
Der Termin für die mündliche Kompensationsprüfung wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung festgelegt. Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt.
Prüfungsdauer: max. 25 Minuten, Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten. Die Prüfung ist vor der Prüfungskommission bestehend aus PrüferIn der Klausurarbeit, FachkollegIn, Klassenvorstand, Schulleitung, Vorsitzender abzulegen.
Eine SchülerIn kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.
Das Gesamtkalkül (= Gesamtnote) einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
Im RP-Zeugnis wird die mündliche Kompensationsprüfung nicht vermerkt.