Zwei bzw. drei mündliche Prüfungen
- Die mündliche Reifeprüfung besteht aus zwei oder drei Teilprüfungen aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten.
Die Wahl der Prüfungsgebiete muss bis Weihnachten der letzten Schulstufe erfolgen. - Alle Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände und Freigegenstände, die mindestens 4 Wochenstunden in der Oberstufe aufweisen und bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurden, sind maturabel.
- Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen.
- Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
- Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (zB. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand (WPG) möglich (zB. Chemie mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand aus Chemie). Es gilt dann der gesamte WPG als Prüfungsgegenstand, er kann nicht in Teilstoffgebiete aus 7. oder 8. Klasse gesplittet werden.
- Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand nur den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (zB. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB). Gleiches gilt für Basisfach und alternatives Schwerpunktfach (z.B. BU und BUS)
- Wurde ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
- Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen.
- Informatik (INFS) ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.
- Wahlpflichtfach mit IKT-Inhalten (INFa) kann auch vierstündig gewählt werden.
- Die ergänzenden Wahlpflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Musikerziehung (7. und 8. Klasse) sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Pflichtgegenstand (5. und 6. Klasse) maturabel.
- Religion kann nur gewählt werden, wenn der Gegenstand zumindest in der letzten Schulstufe besucht wurde und über eventuell nicht besuchte Schulstufen eine Externistenprüfung abgelegt wurde.