Matura bis 2013/14

REIFEPRÜFUNG bis 2013/14

Die Reifeprüfung an einer österreichischen AHS unterliegt den im folgenden angeführten Regeln:

FORMEN DER REIFEPRÜFUNG

Ein Kandidat muss die RP in einer der 3 folgenden Varianten ablegen :

  • Variante1: 4 Klausurarbeiten und 3 mündliche Teilprüfungen
  • Variante2: 3 Klausurarbeiten und 4 mündliche Teilprüfungen
  • Variante3: FBA , 3 Klausurarbeiten und 3 mündliche Teilprüfungen

Wahl der SCHRIFTLICHEN KLAUSURARBEITEN

  1. Prüfungsfach:DEUTSCH verpflichtend für alle Maturanten.
  2. Prüfungsfach: SPRACHE, wählbar sind die 1. oder 2. Fremdsprache oder die in der 5. Klasse gewählte Alternativsprache (meist Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Spanisch)
  3. Prüfungsfach: MATHEMATIK verpflichtend für alle.
  4. (Mögliches) Prüfungsfach: Jedes schriftlich mögliche, noch nicht gewählte Fach. (E, F, IT, L, SP, DGa, Kepler zusätzlich: BUS, CHS, GWS, PHS, INFS)

Achtung! Wenn in der Wahl keine lebende Fremsprache enthalten ist, muss eine solche mündlich gewählt werden!
Prüfungsdauer der Klausurarbeiten:
Alle Sprachen außer Latein: 5 Stunden (8:00 – 13:00)
DG und Informatik: 5 Stunden (8:00 – 13:00)
Alle restlichen Fächer incl. Latein: 4 Stunden (8:00 – 12:00).

Wahl der MÜNDLICHE TEILPRÜFUNGEN

  1. Prüfungsgebiet:
    KEPLER: Fach aus Gruppe C,
    LYCÉE u. LISA: Fach aus Gruppe A oder C
  2. Prüfungsgebiet: Fremdsprache
  3. Prüfungsgebiet: beliebig
  4. Prüfungsgebiet: beliebig

Gruppe A: R, D, H, PE, ME, BE, LISA: TA
Gruppe B: Fremdsprachen ( außer WPG )
Gruppe C: GW, M, DG , BU, PH, CH, INF (auch WPG DGa u. INFa)

Jede mündliche Prüfung besteht aus einer Kernstofffrage (aus zwei Aufgaben wählbar) und der Spezialfrage.
Kernstoff: alle wesentlichen Bereiche des Lehrstoffes der Oberstufe.
Der Themenbereich für die Spezialfrage wird einvernehmlich von der Lehrkraft und dem Kandidaten festgelegt. Dieser muss so beschaffen sein, dass mehrere Aufgabenstellungen möglich sind.

Wahl der SCHWERPUNKTPRÜFUNG

Eine der mündlichen Prüfungen muss eine Schwerpunktprüfung sein

Der Schwerpunktteil umfasst jeweils 2 voneinander unabhängige Fragen, von denen eine gewählt wird.

Für die Wahl der Schwerpunktprüfung gibt es insgesamt 4 Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: FÄCHERÜBERGREIFENDE PRÜFUNG zwischen 2 gewählten mündlichen Prüfungsgebieten: In jedem Fach besteht die Prüfung aus einer Kernfrage und einer Spezialfrage. Die Schwerpunktprüfung wird in einer der beiden Prüfungen abgehalten und umfasst Fragen zu fächerübergreifenden Themenbereichen aus den zwei Prüfungsgebieten, die mit den beiden Prüfern vereinbart werden müssen.
  2. Möglichkeit: VERTIEFENDE SCHWERPUNKTPRÜFUNG: Die Prüfung besteht aus Kernfrage und Spezialfrage. Der Schwerpunktteil der Prüfung umfasst Inhalte aus dem vertiefenden Wahlpflichtgegenstand. Es muss also in der 7. oder (und) 8. Klasse ein WPGb – Fach besucht worden sein. (6.Klasse gilt nicht!)
  3. Möglichkeit: ERGÄNZENDE SCHWERPUNKTPRÜFUNG: Neben Kernstoff und Spezialgebiet besteht der Schwerpunktteil im Bereich des Prüfungsgebietes in sinnvoller Verbindung mit:
    • einem schulautonomen Pflicht- oder Wahlpflichgegenstand (KEPLER: BUS, CHS, GWS, PHS) oder mit
    • Informatik oder
    • einer lebenden Fremdsprache
  4. Möglichkeit: Mündliche Prüfung im Fach, in dem eine FBA (Fachbereichsarbeit) verfasst wurde: Zur Kernstofffrage kommt eine Präsentation der Arbeit und Fragen zum thematischen Umfeld. In diesem Fall ist kein zusätzliches Spezialgebiet nötig.

Jeder Kandidat muss mindestens 4 verschiedene Fächer wählen. (Bei Variante3 aufpassen!)

Für LISA-Schüler gilt, dass mindestens eine der Prüfungen in deutscher und mindestens eine der Prüfungen in englischer Sprache abgehalten werden muss.

Dauer der mündlichen Prüfungen:

Die Prüfungszeit darf für eine Prüfung 15 Minuten, für eine Schwerpunktprüfung 25 Minuten nicht überschreiten.

Zur Anmeldung mitzubringen sind außerdem die Geburtsurkunde als Kontrolle für alle Vornamen, Geburtsdatum und Religionsbekenntnis.
Zum Nachweis der Schullaufbahn an der AHS sind alle Jahreszeugnisse von der 1. bis 7.Klasse dem KV vorzulegen.

Anmeldungsmodus wird von der Administration rechtzeitig bekanntgegeben.

Weitere Details siehe Reifeprüfungsverordnung des Bundesministeriums.