VWA

Die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen ihren persönlichen Interessen folgen können und diese in Form einer vorwissenschaftlichen Arbeit bearbeiten. Sie wählen ein Thema und nicht einen Unterrichtsgegenstand. Die VWA ist keinem Unterrichtsgegenstand zugeordnet, im Reifeprüfungszeugnis werden der Titel der VWA und die Beurteilung des Prüfungsgebietes angeführt sein.

Die VWA kann an unserer Schule in deutscher bzw. in englischer Sprache abgefasst werden. Wird die VWA in englischer Sprache verfasst, ist das Einreichungsformular in der VWA-Datenbank ausschließlich in englischer Sprache auszufüllen (Sonderregelung mit dem Landesschulrat für OÖ)

Als BetreuerInnen können alle LehrerInnen der Schule gewählt werden, unabhängig davon, ob sie KlassenlehrerInnen sind.

Die erste Voranmeldung für Themen bzw. für bevorzugte BetreuerInnen erfolgt am Beginn des Wintersemesters in der 7. Klasse. (Anmeldeformular muss im Sekretariat abgegeben werden.) Im Dezember erfolgt die Zuteilung der Betreuer zu den einzelnen Themen und Kandidaten.

Wichtige Informationen
Handreichung zur VWA (Bitte genau durchlesen)
BMBF – www.ahs-vwa.at (Informationen, Material, etc.)
BMBF – Literacy: Das 5 x 5 der VWA (Informationen, Material, etc.)
AHS-VWA: Checkliste für SchülerInnen
VWA Anmeldeformular 2016/17
Kompaktanleitung Einreichung der VWA-Themenstellung (S. 1-3)
VWA Genehmigungsdatenbank
Hinweise zur Nutzung der Genehmigungsdatenbank (Anleitungen, Hinweise, Handbücher)
VWA Terminkalender 2016/17

Nützliche Tipps
Hinweise zum richtigen Zitieren
Bilder in Microsoft Word komprimieren (Kurzanleitung)
Weitere Tipps zur Bildbearbeitung
FAQ’s zur VWA
Dokumentvorlage (für Microsoft Word) und weitere Hinweise zur VWA befinden sich im Schülerlogin unter „Reifeprüfung“

VWA-Abgabe
Informationen und Hinweise zum Upload der VWA auf die Genehmigungsdatenbank
Kompaktanleitung Upload der VWA in die Genehmigungsdatenbank (S. 4-6)
Helpdeck rund um die digitale VWA-Abgabe

Gemäß RPVO § 10. gilt:
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen.

Für alle im Bereich des Landesschulrat f. OÖ verfassten VWA gilt:

  • Die Abgabe der Arbeit in digitaler Form erfolgt ausschließlich als Upload auf die Genehmigungsdatenbank (https://genehmigung.ahs-vwa.at).
  • Die Abgabe der Arbeit in Form eines e-Mails oder auf einem externen Datenträger USB-Stick, Festplatte, DVD, …) ist aus Gründen der Datensicherheit (Viren, Trojaner, …) nicht gestattet.
  • Sollten technische Probleme den Upload der VWA unmöglich machen, ist die Arbeit jedenfalls gemäß RPVO § 10 bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters in zweifach ausgedruckter Form abzugeben. Der Upload muss dann zum nächst möglichen Termin nach Behebung der technischen Probleme nachgeholt werden.

Abgabe im Sekretariat:
Ausfertigung: zweifach, gebunden, inklusive separat beigelegtem Begleitprotokoll

Beurteilung
Beurteilungsraster ab 2016
Handreichung: Beurteilung VWA ab 2016